Bundesrat zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung
Die Ausschüsse des Bundesrates haben sich mit der geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung befasst. Das Ergebnis ist eine „Beschlussempfehlung“, über die der Bundesrat am 8. November in erster Lesung abstimmt.
Die Beschlussempfehlungen der Bundesratsausschüsse bergen nach unserer Auffassung ein hohes Risiko, dass das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030“ als Ganzes scheitert, da die Länder eine vollständige Kompensation aller damit verbundenen Steuerausfälle durch den Bund verlangen.
Darüber hinaus haben die Bundesratsausschüsse speziell bei der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung einige „Haken und Ösen“ vorgeschlagen, die eine solche Förderung fast wieder unattraktiv machen würden. Wo liegen die „Knackpunkte“?
- Die steuerliche Förderung soll nur dann gewährt werden, wenn die energetische Modernisierung auf dem Niveau des derzeitigen KfW 55 Standards Das ist für den Gebäudebestand – und dort speziell für die Dämmung! – eine hohe Hürde.
- Maßnahmen zur energetischen Gebäudemodernisierung sollen nur dann förderfähig sein, wenn sie im Rahmen eines aufwändigen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgen, den ein Energieberater erstellen muss. Hier steht einerseits zu befürchten, dass eine Beratung eher in Richtung einfacher Maßnahmen erfolgt als in Richtung Gebäudedämmung. Zum anderen schreckt der Aufwand für einen solchen „Sanierungsfahrplan“ natürlich ab.
- Nach Abschluss einer Modernisierungsmaßnahme und vor Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung ist ein „Energie-Effizienz-Experte“ mit der Schlussabnahme zu beauftragen. Das kostet erneut Zeit und Geld und birgt jede Menge Konfliktstoff und Streitpotenzial, wenn der gewerkefremde „Energie-Effizienz-Experte“ auf den ausführenden Handwerker trifft – verbunden mit dem Risiko, dass die steuerliche Förderung am Ende nicht gewährt wird.
Fazit: Wenn sich die Ausschüsse des Bundesrates durchsetzen, wird die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung an neue Hürden geknüpft, die die Attraktivität einer solchen Förderung infrage stellen.
Wie geht es weiter? Am 8. November entscheidet der Bundesrat über die vorgelegte Beschlussempfehlung. Danach befasst sich das Kabinett damit und es erfolgt eine „Gegenäußerung“. Dann erfolgen die Beratungen im Bundestag und seinen Ausschüssen. Abschließend soll der Bundesrat voraussichtlich am 29.11.2019 in zweiter Lesung zustimmen.
Wir sind immer noch im Gespräch mit Abgeordneten und Ländervertretern. Allerdings geht es in dieser Phase kaum noch um Sachargumente, sondern allein darum, schnellstmöglich einen Kompromiss zu finden, wie auch immer der aussieht.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.