Bundestag und Bundesrat beschließen steuerliche Förderung
Die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum wird ab dem 01.01.2020 steuerlich gefördert. Heute um 11.27 Uhr hat der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz und der zugehörigen Verordnung mehrheitlich zugestimmt. Bereits gestern hatte der Bundestag zugestimmt.
Ein Geschenk? Mitnichten! Die jetzt gefassten Beschlüsse sind das Ergebnis jahrelanger politischer Arbeit, an der sich auch der VDPM intensiv beteiligt hat. Geschenkt wurde uns dabei nichts.
Was jetzt? Alle Randbedingungen, die für die steuerliche Förderung gelten, haben wir bereits in einer vorläufigen Mitgliederinformation zusammengefasst. Anfang Januar treffen wir uns mit dem Präsidenten von „Haus & Grund“, um auszuloten, ob wir die Besitzer selbstgenutzten Wohneigentums gemeinsam ansprechen und motivieren können. Ein Steuerflyer für die Information von Hausbesitzern ist bereits in Arbeit. Konzertierte Aktivitäten, um die energetische Modernisierung attraktiv zu machen, müssen auf Verbands- und Unternehmensebene folgen. Die steuerliche Förderung ist keinesfalls als „Selbstläufer“ misszuverstehen!
Und weiter? Nun müssen wir dafür sorgen, dass auch vermietete Immobilien wieder in den politischen Fokus kommen. Auch hier bedarf es steuerlicher Anreize, um die energetische Modernisierung voranzubringen.
Die nun beschlossene steuerliche Förderung der energetischen Modernisierung ist ein Erfolg, den sich der VDPM und viele andere Institutionen auf die Fahnen schreiben dürfen! Nun müssen intensive weitere Aktivitäten folgen.
Download: Vorläufige Mitgliederinformation