Steuerliche Förderung: Zustimmung des Bundesrates weiter fraglich
Am Freitag hat der Bundestag dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung zugestimmt. Die Förderung soll in Höhe von 20% des Aufwandes so erfolgen, dass die Steuerschuld um diesen Betrag vermindert wird – der Steuerzahler erhält den Förderbetrag also mehr oder weniger „cash“. Eine Pflicht zur „Energieberatung“ und zur Schlussabnahme durch „Energie-Effizienz-Experten“ gibt es nicht. Die Erklärung des Fachunternehmers reicht. Genau diese Position hatten wir immer wieder vertreten, weil es uns darum geht, die Rahmenbedingungen einfach und attraktiv zu gestalten!
ABER: Nach wie vor steht die Forderung des Bundesrates im Raum, dass der Bund die Steuerausfälle der Bundesländer und Kommunen kompensieren muss. Dem VDPM liegt exklusiv die dazu erfolgte Entgegnung der Bundesregierung vor. Darin hat die Bundesregierung den Ländern eine klare Absage erteilt. Klimaschutz sei schließlich eine Gemeinschaftsaufgabe, heißt es.
Deshalb wird der Bundesrat dem Gesetz am 29. November aller Voraussicht nach nicht ohne Weiteres zustimmen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen. Falls dieser eine Einigung zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung herbeiführen kann, könnte der Bundesrat dem Gesetz in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr (20.12.2019) doch noch zustimmen und das Gesetz könnte immer noch zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Im Vermittlungsausschuss geht es nur noch um einen politischen „Deal“ und nicht mehr um Inhalte. Deswegen kann das Ergebnis auch nicht vorhergesagt werden. Soweit wir in dieser Phase noch Einfluss haben, drängen wir auf eine rasche Einigung und weisen gemeinsam mit vielen anderen Institutionen und dem BDI immer wieder auf das im Falle einer Ablehnung entstehende und nicht wiedergutzumachende Desaster hin.
Ein Steuerflyer, der die Förderung endverbrauchergerecht erklärt, ist bei uns bereits in Arbeit. Wir sind also vorbereitet.
Über die aktuelle Entwicklung halten wir Sie zeitnah auf dem Laufenden.