Update: Steuerliche Förderung für die energetische Modernisierung

Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung hat Eingang in das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gefunden. Das kann der Wärmedämmung von Bestandsgebäuden einen wichtigen Impuls geben. Wir haben gemeinsam mit vielen anderen Verbänden und Institutionen lange dafür gekämpft. Aber noch sind wir nicht am Ziel.

Die gesetzliche Umsetzung bedarf der Zustimmung des Bundesrates, weil neben dem Bund auch die Bundesländer in finanzieller Hinsicht betroffen sind. Bereits am 8. November wird der Bundesrat in erster Lesung über die steuerrechtlichen Teile des Klimaschutzprogrammes beraten. Von einigen Bundesländern wissen wir, dass sie einer finanziellen Mehrbelastung kritisch gegenüberstehen. Deshalb dürfen wir mit unseren Gesprächen und Bemühungen auch auf Länderebene noch nicht nachlassen.

So wie die jetzige steuerliche Förderung vorgesehen ist, stellt sie für private Hausbesitzer einen echten Anreiz dar. Wer sein Haus mit einer Wärmedämmung versieht, kann 20% der anfallenden Kosten von der Steuerschuld abziehen, wobei der Abzug auf drei Jahre verteilt wird (jeweils 7% im ersten und zweiten Jahr und 6% im dritten Jahr). Maximal dürfen in der Summe 20.000 EUR abgezogen werden. Begünstigt sind zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude, die mindestens 10 Jahre alt sind. Die steuerliche Förderung soll für Maßnahmen gelten, die nach dem 31.12.2019 begonnen werden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind, also für die kommenden 10 Jahre.

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