Änderung Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet. Bereits am Freitag hat der Bundesrat zugestimmt. Wie angekündigt wurde der zulässige Primärenergiebedarf für Gebäude (Neubauten) auf den EH-55-Standard abgesenkt. Die Anforderungen an die Gebäudehülle (baulicher Wärmeschutz) bleiben wie bisher bestehen, wurden also weder verschärft noch abgeschwächt. Aus Sicht des Gesetzgebers eine nachvollziehbare Entscheidung, denn hier geht es darum, Bezahlbarkeit und Klimaneutralität „unter einen Hut“ zu bekommen und nicht alle Stellschrauben gleichzeitig anzuziehen. Wer – wie wir – vom Nutzen der Dämmung überzeugt ist, wird sein Gebäude gerade beim Neubau ohnehin über den gesetzlichen Standard hinaus dämmen. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, dafür mit guten Argumenten zu werben.