Bundesregierung arbeitet an „Klimaschutz-Sofortprogramm“
Soeben ist der Entwurf für ein „Klimaschutz-Sofortprogramm“ (auch: „Osterpaket“) der Bundesregierung bekannt geworden. Damit sollen alle für die Erreichung der Klimaziele notwendigen Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, damit die Verfahren bis Ende 2022 abgeschlossen werden können. Es handelt sich hierbei nicht um die Sofortmaßnahmen im Hinblick auf die (knappe) Zielverfehlung des Gebäudesektors im Rahmen des Klimaschutzgesetzes (KSG). Dennoch ist auch der Gebäudebereich betroffen:
- Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
- Neubaustandard EH55 ab 2023
- Neubaustandard EH40 ab 2025
- 65-%-Erneuerbaren-Vorgabe für Heizungen ab 2024 (soll ab 2025 auch bei Heizungsaustausch im Bestand gelten)
- Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten (zunächst nicht für privaten Neubau)
- Einführung von Mindestenergiestandards (MEPS) für Bestandsgebäude nach europäischem Vorbild; Ausgestaltung noch unklar („hohes Ambitionsniveau“)
- Einführung des „Zero-Emission Building“ für den Neubau
- Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); Ziel ist eine deutliche Steigerung der geförderten Sanierungen bei gleichzeitiger Kürzung der Neubauförderung
- Fokussierung der BEG auf tiefe Sanierungen („deep renovation“)
- Angleichung der Fördersätze von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Fördersätzen für EE-Anlagentechnik
- Neubauförderung nach „ganzheitlichem Ansatz“ (Lebenszyklus einschl. „Graue Energie“)
- BEG-Neubauförderung nur noch mit „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“
- Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung (Bundesförderung Serielle Sanierung)
- Aufbauprogramm und „Qualifikationsoffensive Wärmepumpe“; Schulungen speziell für den Wärmepumpeneinbau im Bestand mit Blick auf Niedertemperaturfähigkeit
Licht und Schatten
Licht:
- Die Angleichung der Fördersätze von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Fördersätzen für die Anlagentechnik entspricht unserem Vorschlag.
- Dass zum Schulungsprogramm innerhalb der „Wärmepumpenoffensive“ die Beurteilung der „Niedertemperaturfähigkeit“ eines Gebäudes gehört, entspricht ebenfalls unserem Vorschlag.
Schatten:
- Zwang zu „Tiefensanierung“ kann die Bereitschaft zur energetischen Modernisierung im Bestand u.U. erheblich bremsen.
- Das „Qualitätssiegel Nachhaltige Gebäude“ (QNG) verursacht nach unseren Informationen erhebliche Zertifizierugskosten (je nach Gebäude angeblich 30 bis 180 € pro m² Wohnfläche) und macht die Förderung – auch wegen des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs – möglicherweise unattraktiv.
Weiteres Vorgehen
Ziel der Bundesregierung ist es, das Klimaschutz-Sofortprogramm Ende Juni oder Anfang Juli 2022 im Kabinett zu beschließen.
Als VDPM und über unsere Dachverbände werden wir zu dem Entwurf auf allen zur Verfügung stehenden Ebenen Stellung nehmen.