Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“

Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ist ein Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz [LkSG]). Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Das LkSG bringt weitreichende Pflichten für die Geschäftsleitungen betroffener Unternehmen mit sich.

Das LkSG gilt für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern (ab 01.01.2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmern (ab 01.01.2024).

Eine Broschüre von Deloitte gibt dazu einen verständlichen Überblick (Download hier).

image_pdfArtikel als PDF ladenimage_printArtikel drucken