DIBt überprüft Radioaktivität von Baustoffen
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) widmet sich derzeit der Überprüfung von Baustoffen im Hinblick auf eine mögliche Radioaktivität. Hintergrund ist die Ernennung des DIBt zur zuständigen Behörde gemäß §§ 134, 135 Strahlenschutzgesetz. Das DIBt geht aktiv auf Baustoffhersteller zu und verlangt entsprechende Nachweise. In erster Linie geht es dabei um Baustoffe mit bestimmten mineralischen Primärrohstoffen. Bisher ist das DIBt nur auf Hersteller von Granitbaustoffen zugegangen.
Sollten Sie eine derartige Anfrage durch das DIBt erhalten, sind Sie verpflichtet, die Anfrage zu beantworten und ggf. entsprechende Nachweise vorzulegen.
Für repräsentative Mörtelrezepturen haben wir im Jahr 2006 die Radioaktivität in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut und dem Bundesamt für Strahlenschutz prüfen lassen. Alle Ergebnisse lagen weit „im grünen Bereich“. Gerne unterstützen wir unsere Mitglieder, wenn sich das DIBt bei ihnen melden sollte.
Zum Download stellen wir Ihnen zur Verfügung:
- Information des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden vom 2. August 2022
- Präsentation zu den DIBt Rechtsgrundlagen (Anlage a)
- Präsentation zur Beschreibung der bisherigen DIBt Aktivitäten (Anlage b)
- Präsentation „Relevante mineralische Primärrohstoffe nach StrlSchG“ (Anlage c)