Kein Blauer Engel auf CE-gekennzeichneten Produkten?
Über den aktuellen Entwurf für eine neue Bauproduktenverordnung (und unsere Kritik daran) hatten wir unsere Mitglieder bereits informiert. Nun hat auch das Umweltbundesamt heftig gegen den Entwurf protestiert („We strongly disagree….“). Der Grund liegt darin, dass die neue Bauproduktenverordnung eine zusätzliche Kennzeichnung von Bauprodukten mit dem Blauen Engel definitiv ausschließt. Für Eigenschaften, die bereits Bestandteil der CE-Kennzeichnung sind, darf außer der CE-Kennzeichnung keine weitere Kennzeichnung erfolgen. Da der Blaue Engel sich in aller Regel auf Eigenschaften bezieht, die in den harmonisierten europäischen Normen geregelt sind, muss die zusätzliche Kennzeichnung (für ein und dieselben Eigenschaften) mit dem Blauen Engel entfallen.
Der Entwurf zu einer neuen Bauproduktenverordnung ist jedoch noch längst nicht verabschiedet, sodass es in Deutschland zunächst bei der Kennzeichnung mit dem Blauen Engel und der geübten Praxis bleiben wird.
Das Positionspapier der Umweltbundesamtes finden Sie hier.