Bauministerin Geywitz lehnt Europäische Gebäuderichtlinie „EPBD“ ab
Genauso heftig wie in Deutschland die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes diskutiert wird, wird in Europa über die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, besser bekannt als „EPBD“ (Energy Performance of Buildings Directive), beraten.
Wesentliche Punkte der aktuellen, vom EU Parlament verabschiedeten Fassung sind:
Neue Gebäude: Ab 2026 (Behörden-Gebäude) bzw. 2028 (alle Gebäude) sollen neue Gebäude grundsätzlich „Nullemissionsgebäude“ sein. Der jährliche Gesamtprimärenergieverbrauch darf dann in Deutschland in einem Gebäude nur noch höchstens 60 kWh/m²/a betragen. Nach erster Einschätzung ist das noch ambitionierter als der deutsche EFH 40 Standard (in Deutschland wird beim Primärenergiebedarf nur die Energie aus nicht erneuerbaren Quellen gerechnet, in der EU dagegen die Gesamtenergie – soweit das derzeit schon beurteilt werden kann).
Bestehende Gebäude: Wohngebäude müssen ab 2030 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse E und ab 2033 mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse D erreichen. In Deutschland wäre fast die Hälfte aller Gebäude betroffen (alle Gebäude in den Klassen F, G und H).
Die Richtlinie ist – trotz Zustimmung durch das Parlament – noch nicht verabschiedet, sondern muss vorher noch vom Rat der EU (Vertreter der 27 EU-Länder) angenommen werden.
Die deutsche Bauministerin Geywitz hat erklärt: „Eine allgemeine Sanierungspflicht per Gesetz lehne ich ab.“ Genau diese Sanierungspflicht ergäbe sich aber aus der EPBD.
Unsere Position: Der VDPM hat sich stets gegen überzogenes Ordnungsrecht ausgesprochen, da damit kaum Sympathien für die energetische Modernisierung geweckt, aber viele Widerstände provoziert werden. Ordnungsrecht ist das letzte Mittel. Vorher gilt es, mit der richtigen Kommunikation (politisch und industrieseitig) und einer angemessenen staatlichen Förderung zu überzeugen. In beiden Punkten besteht bei der derzeitigen Bundesregierung erheblicher Nachholbedarf.