Das neue GEG: Ab 2024 nur noch Wärmepumpen?
Der Referentenentwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) liegt vor. In der Regierungskoalition knirscht es mächtig. Auch die betroffenen Kreise, Wohnungswirtschaft und Eigentümer, laufen Sturm.
Geplant ist, dass bereits ab 2024 jede neu eingebaute Heizung (in Neubau und Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäude) mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen muss, was im Regelfall auf den Einbau einer Wärmepumpe hinausläuft.
Kritik I: Die oft angeführten „Übergangsfristen“ gibt es de facto nicht, da die Option, im Falle einer Heizungshavarie vorübergehend (max. 3 Jahre) eine gebrauchte (!) fossil betriebene Heizung einbauen zu dürfen, jeder Realität entbehrt.
Kritik II: Das neue GEG legt den Fokus allein auf den Einbau von Wärmepumpen – ohne Rücksicht auf den energetischen Zustand des Gebäudes. Dass das nicht möglich ist, haben wir in unserer aktuellen Studie (Download hier) nachgewiesen.
Positiv: Vermieter dürfen die Kosten für eine Wärmepumpe nur dann im Rahmen der Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen, wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe über 2,5 liegt.
VDPM-Vorschlag: Wir haben vorgeschlagen, die Anforderung so zu ändern, dass der Einbau einer Wärmepumpe nur dann zur Pflicht wird, wenn das Gebäude dazu geeignet ist. Das trifft auf mindestens die Hälfte aller Gebäude nicht zu. So wird erreicht, dass Eigentümer davon befreit werden, in zu groß dimensionierte Wärmepumpen mit viel zu hohen Stromverbräuchen investieren zu müssen. Ggf. vorhandene finanzielle Mittel können dann für die energetische Modernisierung der Gebäudehülle eingesetzt werden. Dies hat den weiteren Effekt, dass selbst bei Weiterverwendung fossiler Heizungen die CO2-Emissionen drastisch sinken.
Weiteres Vorgehen: In der Turbulenz der aktuellen Diskussion lässt sich noch nicht absehen, in welche Richtung sich das nun vorgelegte GEG entwickeln wird und welche Rolle dabei unser Vorschlag spielt. Wir sind im Kontakt mit den zuständigen Abgeordneten aller Fraktionen, dem BMWK und dem BMWSB.