Gebäudeenergiegesetz vorerst gestoppt

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen (Beschluss v. 05.07.2023 – 2 BvE 4/23).

Eigentlich waren für morgen, Freitag, 07.07.2023, ab 09:00 Uhr die abschließenden Beratungen im Bundestag vorgesehen. Diese haben nun die Karlsruher Richter (vorerst) gestoppt.

Der Antragsteller, Jurist Thomas Heilmann, CDU/CSU-Fraktion, hat erfolgreich argumentiert, durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt zu werden. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur GEG-Novelle im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzes aufzeigen und ändern.

Bekanntermaßen sind die Gesetzesänderungen höchst umstritten. Auch mit den Änderungen diese Woche bleibt das GEG ein Gesetz, das Menschen einseitig Heizungen aufzwingen will, die gar nicht zum Gebäude passen. Die von der FDP vielbeschworene „Wahlfreiheit“ oder „Technologieoffenheit“ gibt es auch im geänderten Gesetzestext de facto nicht.

Klimaneutrale Gebäude entstehen, wenn erneuerbare Energie, Wärmeschutz und Heiztechnologie zusammenpassen. Dies zu kommunizieren und zu gleichen Teilen zu fördern, wäre Aufgabe der Regierung gewesen. Stattdessen gibt es nun maximale Investitionszurückhaltung und sogar Fehlinvestitionen beim überhasteten Heizungsaustausch.

Die Politik sollte das STOP-Schild aus Karlsruhe nun zum Anlass und sich die Zeit nehmen, das GEG gewissenhaft zu überarbeiten und den Grundsatz „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“ walten zu lassen. Ansonsten steht zu befürchten, dass das handwerklich schlecht gemachte GEG-Änderungsgesetz einfach in einer Sondersitzung in den nächsten Wochen verabschiedet wird.

Als VDPM werden wir im politischen Berlin weiter dafür werben, den Dreiklang aus erneuerbarer Energie – Wärmeschutz – Heizungstechnik in die Änderung des GEG aufzunehmen und dem reinen „Heizungsgesetz“ eine Absage zu erteilen.

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