Parlamentarische Sommerpause – Ampelregierung urlaubsreif

Vor der jetzt beginnenden parlamentarischen Sommerpause lagen die Nerven der Abgeordneten vergangenen Freitag im Bundestag erkennbar blank. In der Beratung am Morgen zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum „Heizungsgesetz“ kam es verschiedenfach zu Rüpeleien.

Die Unionsfraktion forderte die Bundesregierung auf, die Beratung von Gesetzesvorhaben künftig in seriösen Verfahren mit angemessenen Zeiträumen zu ermöglichen, um die Rechte des Deutschen Bundestages zu wahren und die Öffentlichkeit vollumfänglich zu beteiligen. Die gleichen Regierungsmitglieder, die vorher das Gesetz vehement „durchpeitschen“ wollten, fanden nun – in der Hoffnung auf ein paar Sympathiepunkte – auf einmal lobende Worte für das Stoppsignal des Bundesverfassungsgerichtes.

In ihrem Antrag (20/7671) forderten die Abgeordneten von CDU und CSU zudem, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anlass für einen grundlegenden Neustart beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu nehmen. Die Entscheidung des Gerichts zeige zudem auch: Klimaschutz gelinge nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute, gründliche und notwendige Beratung. „Deshalb reicht es nicht, nun in einem neuen Verfahren einfach dasselbe Gesetz durchzudrücken.“ Nur mit einem grundlegenden, neuen Anlauf in der Sache könne verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden.

Doch die Ampel-Koalition plant nichts dergleichen, sondern will nach derzeitigem Stand das geänderte GEG in der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause Anfang September im Bundestag beschließen.

Das wiederum verärgert diverse Wirtschaftsverbände. Insbesondere aus den Reihen derer, die kurzfristig zahlreiche Verbesserungsvorschläge zur GEG-Novelle in der Expertenanhörung im Bundestag abgegeben hatten. Diese wurden allerdings nicht berücksichtigt, sodass sich der Verdacht aufdränge, die Ampel habe bereits vorher abgesprochen, nichts mehr ändern zu wollen. Damit wäre die Expertenanhörung eine Farce gewesen. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) droht bereits damit, das GEG ein weiteres Mal vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Sie sehen in der geplanten Förderung von Eigentümern und Mietern bzw. Vermietern eine starke Ungleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz.

Der Städte- und Gemeinde-Tag fordert zudem, das mit dem GEG in engem Sachzusammenhang stehende Wärmeplanungsgesetz (WPG) gemeinsam zu beraten und gemeinsam zu verabschieden. Das WPG wird innerhalb der Bundesregierung während des Sommers weiter abgestimmt. Über verschiedene Punkte – wie die Ausgestaltung der Verbindlichkeit der Wärmeplanung – wird noch beraten. Der Gesetzentwurf soll Mitte August vom Bundeskabinett beschlossen werden und dann in das parlamentarische Verfahren gehen. Bis Ende des Jahres soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden und anschließend in Kraft treten.

Als VDPM werden wir auch in der Sommerpause weiter für ein entschlossenes Eintreten der Politik für die Verbesserung der GEG-Novelle werben!

Nach der Heizungsgesetz-Schlappe kam es für die Ampelregierung am Freitagnachmittag dann noch dicker, als der Beschluss zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verschoben werden musste. Es waren schlichtweg nicht mehr genug Abgeordnete im Plenarsaal anwesend, sodass die Bundestagspräsidentin die Beschlussunfähigkeit des Parlaments feststellen musste. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Ampel-MdBs war bereits auf dem Heimweg oder auf dem Weg in den Urlaub, sodass die Mindestanzahl von 369 anwesenden Abgeordneten nicht erreicht wurde. Trotz hektischer Aufrufe aufseiten der Ampelfraktionen wurden nur 241 MdB gezählt.

Auch das EnEfG soll in der ersten Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause Anfang September im Bundestag beschlossen werden.

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