Wärmepumpen nur in dafür geeigneten Gebäuden! Handwerker ist verantwortlich.
Mit der neuen Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude stellt der Gesetzgeber endlich klar: Wärmepumpen werden nur in dafür geeigneten Gebäuden gefördert! Die Jahresarbeitszahl einer geförderten Wärmepumpe muss im konkreten Anwendungsfall ab 2023 mindestens 2,7 und ab 2024 mindestens 3,0 betragen Je höher die Jahresarbeitszahl, desto effizienter und sparsamer arbeitet die Wärmepumpe. Eine hohe Jahresarbeitszahl wird erreicht, wenn die Gebäude wärmegedämmt und damit Niedertemperatur-ready sind. Heizungsbauer und Energieberater müssen künftig also prüfen, ob in dem konkreten Gebäude diese Jahresarbeitszahl überhaupt erreicht werden kann. Das geht mit einer umfangreichen Analyse des Ist-Zustandes und einer ausführlichen Berechnung der Heizlast. Verantwortlich sind am Ende die Fachhandwerker und Energieeffizienz-Experten.
Die neuen Regeln zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ finden Sie hier: LINK