Anfrage der Unionsfraktion zur EPBD-Umsetzung

Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage mit 42 Fragen (BT Drs. 20/12026) nach der Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) in Deutschland.

Eine Positionierung der Bundesregierung, insbesondere der für die EPBD-federführenden Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), zur nationalen Umsetzung der Richtlinie steht noch aus. Für die betroffenen Eigentümer bleibt damit zum jetzigen Zeitpunkt offen, welche Maßgaben für sie letztlich gelten werden und welche Aufwände auf sie zukommen. Konkret wird u. a. nach möglichen Verschärfungen bei Sanierungs- und Modernisierungsvorgaben und nach Nullemissionsgebäuden als Standard bei Neubauten gefragt.

Die Unionsfraktion fordert daher Klarheit, wie die Bundesregierung die EPBD umsetzen möchte. Aus Sicht der Fragesteller ist Voraussetzung, dass die Grundsätze der Leistbarkeit und der wirtschaftlichen Vertretbarkeit fortbestehen, Technologieoffenheit sowie technologische Umsetzbarkeit dauerhaft gewährleistet und eine verlässliche Förderkulisse sichergestellt werden, um bezahlbares Bauen und Sanieren zu ermöglichen.

Die gesamte Fragenliste gibt es hier zum Download.

image_pdfArtikel als PDF ladenimage_printArtikel drucken