BDI – Status quo Haushaltsplanungen und Förderprogramme

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) – bei dem der VDPM über seinen Dachverband bbs organisiert ist – informierte seine Mitgliedsverbände vor dem Hintergrund der absehbar eintretenden Situation einer vorläufigen Haushaltsführung für 2025 und kursierender Medienberichte zur Unsicherheit von Förderprogrammen über den aktuellen Stand der Haushaltsplanungen und das weitere Verfahren. Laut BDI stellt sich danach folgende Situation dar:

Die ursprünglich befürchtete Unterdeckung des Haushalts 2024 ist nicht eingetreten. Bis zum Jahresende ist, sofern nicht unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die Finanzierung der Förderung gesichert.

Auch für das Jahr 2025, bis zur Aufstellung eines regulären Bundeshaushalts, besteht vorerst kein Grund zur Sorge. Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Förderung auf dem bestehenden Niveau beibehalten werden kann. Bis Mitte Dezember soll dazu Klarheit zwischen den Ministerien hergestellt sein.

Im Einzelnen:

  • Nachtragshaushalt 2024
    Nach Aussage von Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) entfällt die Notwendigkeit für einen Nachtragshaushalt 2024. Dieser war ursprünglich nötig geworden, da die Ampel-Koalition eine Unterdeckung von circa 12 Mrd. EUR veranschlagt hatte. Mittlerweile ist allerdings eine Reihe von Ausgaben, die im ursprünglichen Haushalt 2024 noch enthalten waren, nicht länger nötig. So entfallen die ursprünglich für die Ansiedlung von Intel bei Magdeburg zurückgehaltenen Mittel ebenso wie die für die geplante Aktien-Rente. Außerdem ist über die Konjunktur-Komponente der Schuldenbremse der Spielraum zur Aufnahme neuer Schulden gewachsen. Da der Bundeshaushalt für 2024 so gedeckt wird, kann auf einen Nachtragshaushalt verzichtet werden. Damit sind bis Ende des Jahres auch die Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gesichert.
  • Vorläufige Haushaltsführung und Bundeshaushalt 2025
    Auch die Sorge, dass für das Jahr 2025 keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen, scheint unbegründet. Sofern kein Bundeshaushalt rechtzeitig verabschiedet wird, greifen in Deutschland die Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Damit wird verhindert, dass die Bundesregierung ihre Verpflichtungen nicht bedienen kann und zahlungsunfähig wird. Der finanzielle Handlungsspielraum der Bundesregierung wird auf bestimmte Tätigkeitsfelder begrenzt. Förderprogramme gehören nicht zu diesen Tätigkeitsfeldern. Es ist aber möglich und wird angestrebt, diese ebenfalls als sogenannte Fortsetzungsmaßnahmen einzustufen, sodass die Förderprogramme fortgeführt werden können.
    Das Bundesfinanzministerium muss nun die Voraussetzungen für eine vorläufige Haushaltsführung schaffen und einen Bezugsrahmen festlegen. Bereits jetzt ist absehbar, dass ungenutzte Restmittel aus 2024 für einen Übertrag ins nächste Jahr zur Verfügung stehen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium dringt darauf, mit den Restmitteln aus 2024 und anteilig vom Bundesfinanzministerium zusätzlich freizugebenden Mitteln die Förderprogramme bis Mitte nächsten Jahres auszufinanzieren, also bis zur Verabschiedung eines vollständigen Bundeshaushalts durch eine neue Bundesregierung.

Der BDI dringt gegenüber der Bundesregierung in dieser Frage auf eine rasche Klärung; diese ist aber nicht vor Mitte Dezember zu erwarten.

Der BDI warnt davor, medial Alarmismus zu schüren und dadurch künstliche Nachfrageschübe zu erzeugen. Dadurch könnten im schlimmsten Fall tatsächlich Fördermittel vorzeitig knapp werden.

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