DIBt verlängert Zulassung für Aufdopplung
Wie bereits bei unseren BRANCHENTAGEN im Herbst 2023 angekündigt, hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) zur Aufdopplung von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS) auf bestehende WDVS oder Holzwolle-Leichtbauplatten um fünf Jahre bis zum 18.04.2029 verlängert.
Das Verfahren gilt damit als allgemein bauaufsichtlich genehmigt. Im Hinblick auf Regelungsumfang und technische Inhalte gibt es in der neuen aBG keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem vorherigen Dokument. Die Mitgliedsunternehmen des VDPM und die ausführenden Fachunternehmer haben damit das notwendige bauordnungsrechtliche Instrument zur Verfügung, um mittels der Aufdopplung nicht ausreichend energetisch ertüchtigte Gebäudefassaden auf das aktuell notwendige Effizienzniveau zu bringen.
Eine aufgedoppelte Fassade bildet eine bautechnische, optische und energetische Optimierung in einem einzigen Verfahren. Durch die deutlich geringeren Wärmeverluste sinken für die Gebäudeeigentümer die Energiekosten. Weil die vorhandene Dämmung auf der Fassade verbleibt, leistet die Aufdopplung einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und zum Klimaschutz durch Senkung des CO2-Ausstoßes.