EKR geht von Verfehlung der Klimaziele aus
Der Expertenrat für Klimafragen (EKR) hat am 03.06.2024 ein Sondergutachten zur Prüfung der Projektionsdaten 2024 vorgelegt, welches die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland beschreibt. Anlass ist das novellierte Klimaschutzgesetz (KSG), dass vorsieht, dass der Expertenrat eine Feststellung zur Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 trifft.
Noch im März hatte das Umweltbundesamt auf Basis von Vorausberechnungen geurteilt, das Ziel 2030 könne erreicht werden. “Deutschland ist auf Kurs – erstmals“, hatte Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck daraufhin gesagt. Dies wird durch das Urteil des Expertenrats nun fundamental infrage gestellt:
Der EKR der Regierung sieht die deutschen Klimaziele für 2030 in Gefahr und widerspricht dem Klimaschutzminister. Eine Zielerreichung bei den Treibhausgas-Emissionen von 2021 bis 2030 könne man nicht bestätigen.
Hans-Martin Henning, Vorsitzender des EKR, stellt stattdessen zusammenfassend fest: „In Summe können wir die von den Projektionsdaten 2024 ausgewiesene kumulierte Zielerreichung für die Jahre 2021 bis 2030 nicht bestätigen, sondern gehen im Gegenteil von einer Zielverfehlung aus.“
Er führt aus: „Nach Prüfung der Daten bestätigt der Expertenrat, dass die Gesamtemissionen bis 2030 substanziell sinken werden, allerdings vermutlich weniger stark als in den Projektionsdaten ermittelt. Der Expertenrat hält die projizierten Emissionen in den Sektoren Energie, Gebäude und Verkehr sowie – mit Einschränkungen – auch in der Industrie für unterschätzt.“
Gründe hierfür sieht der Expertenrat unter anderem in aktuellen Entwicklungen. Dazu zählen insbesondere die Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds, aber auch veränderte Markterwartungen für Gaspreise und CO2-Zertifikatspreise im EU-Emissionshandel.
Heißt: Auch die Ziele, die in späteren Jahren folgen, sind mit dem bisherigen Kurs in der Klimapolitik nicht zu halten: Bis 2045 wird Deutschland nicht klimaneutral und auch bis 2050 nicht.
Der Expertenrat empfiehlt der Bundesregierung nicht das Eintreten einer Zielverfehlung abzuwarten, sondern bald möglich besonders in den Sektoren Gebäude und Verkehr zeitnah weitere Maßnahmen zu prüfen.
Download: EKR-Sondergutachten zur Prüfung der Treibhausgas-Projektionsdaten 2024