EPBD-Neufassung im Europäischen Parlament verabschiedet
Das Europäische Parlament hat am 12.03.2024 die Neufassung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) beschlossen.
Die EPBD stellt im Rahmen des Pakets „Fit für 55“ einen Teil des Arbeitsprogramms der EU-Kommission dar und ergänzt die anderen Bestandteile des im Juli 2021 vorgeschlagenen Pakets zum European Green Deal, mit dem die Netto-Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden sollen.
Die überarbeitete Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll die Renovierung von Gebäuden erleichtern und die Renovierungsquote steigern – und so den Gebäudebestand in der EU modernisieren und dekarbonisieren.
Bereits im Dezember letzten Jahres hatten sich die Verhandlungsführenden von Parlament, Rat und Kommission im Trilog über die Neufassung der EPBD politisch geeinigt (VDPM Newsletter Nr. 38 v. 14.12.2023).
Die wichtigsten Punkte der neugefassten EPBD im Überblick:
- Das sogenannte „Nullemissionsgebäude“ wird zum Neubaustandard. Zero Emission Buildings (ZEB) dürfen keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Alle neuen Gebäude sollten spätestens 2030 Nullemissionsgebäude sein. Für öffentliche Gebäude gilt das bereits ab 2028.
- Bestehende Gebäude sollten bis 2050 in Nullemissionsgebäude umgebaut werden.
- Dabei legen die Mitgliedstaaten für bestehende Wohngebäude im Rahmen ihrer nationalen Strategien Zielpfade für Primärenergieeinsparungen fest. So soll der durchschnittliche Primärenergieverbrauch bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. 55 Prozent der durchschnittlichen Primärenergieeinsparung sollen dabei durch Renovierung der energetisch am schlechtesten abschneidenden Wohngebäude (worst performing buildings) erreicht werden.
- Für bestehende Nichtwohngebäude bleibt es bei der Beibehaltung der Anforderungen für die Einführung von Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz (MEPS – Minimum Energy Performance Standards). Danach legen die Mitgliedsstaaten jeweils zwei Schwellenwerte fest, wobei der erste die 16 Prozent der energetisch am schlechtesten abschneidenden Nichtwohngebäude abgrenzt und der zweite die 26 Prozent der am schlechtesten abschneidenden Nichtwohngebäude. Bis 2030 müssten dann sämtliche Nichtwohngebäude besser abschneiden als der 16-Prozent-Schwellenwert und bis 2033 besser als der 26-Prozent-Schwellenwert. Diese Verbesserung muss zwingend über MEPS (also einen recht eng gefassten Maßnahmenkatalog) erreicht werden.
Fortgang: Trotz dieses wichtigen Zwischenschrittes muss über die neugefasste EPBD noch im Rat positiv abgestimmt werden, bevor die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft tritt.
VDPM-Bewertung: Die Neufassung der EPBD ist mit den deutlich entschärften Vorgaben zu begrüßen. Der verabschiedete Kompromiss setzt klare Regeln für die Ertüchtigung des Gebäudebestandes. Gleichzeitig verzichtet er auf überzogene Vorgaben wie etwa individuelle Sanierungspflichten. Ob der gefundene Kompromiss hinreichende Einsparpotenziale generieren kann, wird die Umsetzung auf nationaler Ebene zeigen.
Download: Neufassung EPBD EP DE