Gebäudetyp-E soll kommen

Ein Referentenentwurf zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus hin zu einem sogenannten Gebäudetyp-E des Bundesjustizministeriums befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit den beteiligten Ressorts der Bundesregierung.

Mit dem Gebäudetyp-E soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung bestimmter Komfort-Standards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes – also etwa Brandschutz oder Statik – dem Vernehmen nach irrelevant sind. Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird.

Die geplante Gesetzesänderung soll nicht nur den Neubau betreffen, sondern auch den Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung von Bestandsbauwerken.

„Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird“, meint der zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegenüber der dpa. Die Beteiligten von Bauprojekten müssten die Möglichkeit haben, einvernehmlich von Komfort-Standards abzuweichen. „Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten einsparen lassen“, sagt Buschmann. Für die Wirtschaft wurde laut Entwurf eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 2,1 Milliarden Euro errechnet.

Durch eine Änderung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) solle es künftig einfacher möglich sein, rechtssicher auf gewisse Standards zu verzichten, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.

Konkret sieht das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ im Wesentlichen drei Änderungen des Bauvertragsrechts vor:

  1. Der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ soll konkreter gefasst werden. Es soll erreicht werden, dass reine Komfort-Standards im Allgemeinen nicht als „anerkannte Regeln der Technik“ gewertet werden.
  2. Ferner soll in Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern die Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik“ erleichtert werden.
  3. Und schließlich soll ein Abweichen von „anerkannten Regeln der Technik“ nicht mehr automatisch ein Sachmangel sein.

Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“ sollen allerdings nur für Verträge zwischen fachkundigen Unternehmen erleichtert werden und auch nur dann, wenn die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes trotzdem gewährleistet ist. Der Entwurf sieht vor, dass ein Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.

Ist der Auftraggeber keine fachkundige Firma, ist eine Aufklärung über die Beschaffenheit des Gebäudes hingegen weiter vorgeschrieben. Der Auftraggeber muss also wie bisher über die mit der Abweichung verbundenen Risiken und Konsequenzen informiert werden.

Der neue Planungsansatz ist auch Teil des 14-Punkte-Planes des Bundeskanzlers im Rahmen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum.

Der Eigentümerverband Haus und Grund begrüßt das Vorhaben. Verbandspräsident Dr. Kai Warnecke sagt: „Die DIN-Normen sind mit die größten Kostentreiber des Bauens.“ Es sei gut, dass das Bundesjustizministerium diese nun „endlich entschärft“. Dr. Warnecke geht davon aus, dass das mit dem Entwurf angestrebte Ziel, das Bauen und Wohnen günstiger zu machen, dadurch auch erreicht wird.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB – Zentralverband Deutsches Baugewerbe: „Als Deutsches Baugewerbe unterstützen wir das Bestreben der Bundesregierung, Baukosten zu senken, um so den kriselnden Wohnungsbau anzukurbeln. Zu lange haben wir uns in Deutschland an Goldstandards bei technischen Bauvorgaben gewöhnt, wodurch Bauvorhaben immer anspruchsvoller und damit kostenintensiver geworden sind.“

Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK – Bundesarchitektenkammer, bewertet die konkreten Vorschläge sehr positiv. „[…] Ein sinnvolles Maß an Normierung und Standardisierung war schon längst überschritten. Nun kann der Gebäudetyp-E Fahrt aufnehmen. […]“

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