Novelle des Baugesetzes
Am 04.09.2024 hat das Bundeskabinett auf Vortrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung beschlossen. Die Bundesregierung bringt damit eine umfassende BauGB-Novelle auf den Weg.
Die wichtigsten Neuerungen der BauGB-Novelle beinhalten u.a. einen „Bauturbo“ (§ 246e BauGB). Es soll eine Sonderregelung für einen schnelleren Wohnungsbau geschaffen werden, mit der der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt werden soll, indem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss.
Zudem sollen künftig Erweiterungen von Gebäuden überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Bisher gab es diese Möglichkeit nur im Einzelfall.
Auch soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen (sog. Innenentwicklung). Bislang scheitert das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung häufig nicht dem Charakter des Quartiers entspricht.
Die Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft kritisieren am Gesetzentwurf, dass dessen Inhalte bei Weitem nicht ausreichen, um die drängenden Herausforderungen im Wohnungsbau zu bewältigen und diesen entscheidend voranzubringen. Vielmehr führten die geplanten Regelungen in ihrer Gesamtheit nicht zu einer merklichen Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren. Im Gegenteil, die Komplexität würde durch zusätzliche Vorschriften, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, weiter erhöht. Deren Fazit zum Gesetzentwurf lautet: Überregulierung statt Wohnungsbau-Boom.
Mehrere Verbände der planenden Berufe, wie die Bundesarchitektenkammer (BAK), befürchten erhebliche Fehlentwicklungen beim „Bauturbo“ nach § 246e BauGB, wonach in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden kann. Die BAK befürchtet insbesondere Fehlentwicklungen bei der Siedlungsplanung zu Lasten von Klima- und Naturschutz.
Der Gesetzentwurf und durchläuft nun das reguläre parlamentarische Verfahren. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.