2 von 12 Q&A zum Thema Kartell-Compliance beim VDPM

Im Rahmen der Intensivierung unserer Kommunikationsaktivitäten im Hinblick auf das Thema Kartellrecht und Verbandsarbeit veröffentlichen wir heute Q&A 2 zum Thema Kartell-Compliance im VDPM:

Frage 2

Welche Informationen darf ich mit den Mitarbeitenden von Wettbewerbern auf Ebene des Verbandes auf keinen Fall austauschen?

Antwort

Da das Kartellverbot nicht nur Vereinbarungen (Absprachen) über wettbewerbsrelevante Parameter, sondern auch bereits den Austausch von Informationen hierüber mit dem Wettbewerber (abgestimmtes Verhalten) verbietet und unter Strafe stellt, dürfen Sie keine wettbewerbsrelevanten Informationen austauschen.

Wettbewerbsrelevante Informationen sind zum Beispiel:

  • Preise oder Preisbestandteile (Skonto, Rabatte etc.), Informationen über Preiserhöhungen;
  • Informationen über das Angebotsverhalten gegenüber Kunden;
  • Informationen über Gebiete, in denen Sie (oder Ihr Wettbewerber) aktiv sind;
  • sonstige Informationen, die das zukünftige Marktverhalten betreffen.

Dies sind aber nur Beispiele. Als Faustregel gilt:

Wettbewerbsrelevant sind alle Informationen, die aufgrund ihres Detaillierungsgrades und ihrer Aktualität (potenziell) geeignet sind, das Wettbewerbsverhalten eines Anderen zu beeinflussen.