3 von 12 Q&A zum Thema Kartell-Compliance beim VDPM

Im Rahmen der Intensivierung unserer Kommunikationsaktivitäten im Hinblick auf das Thema Kartellrecht und Verbandsarbeit veröffentlichen wir heute Q&A 3 zum Thema Kartell-Compliance im VDPM:

Frage 3

Wie muss ich mich bezüglich wettbewerbsrechtlich relevanter Informationen auf Ebene des VDPM verhalten, insbesondere wenn ein Mitarbeiter eines Wettbewerbers mir solche Informationen mitteilt?

Antwort

Für Sie selbst gilt:

Sprechen Sie im Rahmen der Verbandstätigkeit für den VDPM generell keine Mitarbeiter der Wettbewerber auf wettbewerbsrelevante Themen an.

Das Kartellverbot gilt aber bereits bei der einseitigen Offenlegung wettbewerbsrelevanter Informationen. Werden Sie daher von einem Mitarbeiter eines Wettbewerbers auf solche Themen angesprochen, reagieren Sie wie folgt:

  • Erteilen Sie keine Auskünfte!
  • Distanzieren Sie sich ausdrücklich und eindeutig von allen Absprachen und jeder Form eines koordinierten Verhaltens.
  • Informieren Sie den Compliance-Officer Ihres Unternehmens oder Ihren Vorgesetzten und informieren Sie den Compliance-Koordinator des VDPM schriftlich über die Ansprache des Wettbewerbers.
  • Dokumentieren Sie Ihren Widerspruch schriftlich.