Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Auf Vorlage des Bundesbauministeriums hat das Bundeskabinett am 13.03.2024 eine Änderung des Hochbaustatistikgesetzes beschlossen und so den Anstoß gegeben, diese Datengrundlage wesentlich zu verbessern.

Mit neuen unterjährigen Erhebungen von Baustarts und Baufertigstellungen sowie Baugenehmigungen soll eine kurzfristigere Beobachtung des Baugeschehens ermöglicht werden. Aktuell liegen die Baufertigstellungen nur jährlich vor und werden erst im Mai des Folgejahres veröffentlicht. Die Baugenehmigungen liegen bislang lediglich unterjährig vor, diese werden allerdings teilweise nicht kurzfristig realisiert und besitzen daher nur beschränkte Aussagekraft über die tatsächliche Bautätigkeit.

Mit der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes sollen sich u.a. folgende Punkte ändern:

  • monatliche Erhebung der Baustarts und vierteljährliche Aufbereitung/Veröffentlichung (zuvor nicht in der Statistik enthalten),
  • monatliche Erhebung der Baufertigstellungen und vierteljährliche Aufbereitung/Veröffentlichung (zuvor jährliche Erhebung und Veröffentlichung),
  • Erhebung von Angaben zur Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung (zuvor nicht in der amtlichen Statistik enthalten).

Unser Dachverband bbs begrüßte in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur geplanten Gesetzesänderung Ende letzten Jahres die vorgeschlagenen Änderungen.

Das Gesetz soll am 01.01.2025 in Kraft treten. Nach einer Datenerhebungsphase im Jahr 2025 sollen erstmals im Jahr 2026 die neuen vierteljährlichen Indizes veröffentlicht werden.

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