Das Ampel-Aus und die Folgen

Nach zwei Jahren und elf Monaten wurde Deutschlands erste Ampelkoalition zwischen SPD, B90/Die Grünen und der FDP beendet. Seit Mittwoch letzter Woche steht Bundeskanzler Olaf Scholz einer Minderheitsregierung ohne parlamentarische Mehrheit vor.

Die vorgezogene Neuwahl des Bundestags soll am 23.02.2025 stattfinden. Vorher wird Kanzler Scholz die Vertrauensfrage im Deutschen Bundestag stellen, um den Weg frei für Neuwahlen zu machen.

Es ist fraglich, was an Großprojekten wie Rente, Wirtschaftspaket, Kindergeld-Erhöhung und Steuerentlastungen nach dem Ampel-Bruch noch umgesetzt werden kann.

Baupolitische Regelungsvorhaben, wie das Zünden des „Bauturbos“ mittels der BauGB-Novelle, wonach Sonderregelungen für einen schnelleren Wohnungsbau geschaffen werden und der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt werden soll, stehen ebenso auf „Halten“ wie das Gebäudetyp-E-Gesetz, dessen Entwurf das Bundeskabinett noch am 06.11.2024 beschlossen hatte.

Zudem stecken eine Vielzahl von energiepolitischen Vorhaben noch in der Pipeline, wie die Entfristung der Stromsteuersenkung auf das europäische Mindestmaß, das Entlastungspaket für die Industrie (u. a. Netzentgeltdeckelung / -zuschuss) sowie diverse Umsetzungspflichten nach EU-Vorgaben wie die Implementierung des Emissionshandels­systems 2 und (Gebäude-)Energieeffizienzvorhaben wie die Umsetzung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht.

Gesetze, die zum Ende einer Legislaturperiode (also bis zu den vorgezogenen Neuwahlen) nicht final durch den Bundestag beschlossen sind, verfallen (Diskontinuität). Die nächste Bundesregierung muss den Prozess dann neu initiieren und den Gesetzentwurf erneut in den Bundestag einbringen.

Daneben steht das Problem, dass sowohl der Nachtragshaushalt für 2024 als auch der Haushalt für 2025 noch nicht beschlossen sind. Der Nachtragshaushalt 2024 müsste eigentlich noch vor den Wahlen verabschiedet werden. Ansonsten sind im Extremfall Haushalts- und Fördersperren möglich. Der neue Finanzminister Dr. Jörg Kukies denkt in diesem Zusammenhang laut darüber nach, die Lücke mit anderen Mitteln (etwa den „Intel-Milliarden“ aus dem verschobenen Chipfabrik-Projekt in Magdeburg) zu schließen, um die schwierigen Beratungen für einen Nachtragshaushalt zu vermeiden.

Der Haushalt 2025 kann auch noch nächstes Jahr mittels einer „vorläufigen Haushaltsführung“ folgen, bis die neue Regierung einen Haushalt verabschiedet. So würden dann zwar notwendige Ausgaben ermöglicht (beispielsweise geschlossene Verträge, Sozialleistungen). Gestaltende Ausgaben (wie beispielsweise der Netzentgelt­zuschuss) wären allerdings nur unter engen Restriktionen möglich.

Fazit: Im schlimmsten Fall haben wir erst im Sommer nächsten Jahres einen Bundeshaushalt für 2025. Das bedeutet (Investitions-)Stillstand für das Land. Ganz abgesehen hiervon wird der Ausgang der nächsten Bundestagswahl die künftige Regierungsbildung vermutlich nicht einfacher machen, als es zur Zeit der Bildung der Ampelkoalition vor rund drei Jahren der Fall war.

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