Aktualisierte Musterbescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die erforderliche Bescheinigung nach amtlichem Muster zur Geltendmachung einer Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden grundlegend überarbeitet.
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Für die mit der Steuererklärung einzureichende Bescheinigung über die durchgeführten Maßnahmen stellt das BMF in Abstimmung mit den Ländern ein Muster bereit, das mit einem sogenannten BMF-Schreiben veröffentlicht wird.
Zum 01.01.2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen des ausführenden Fachunternehmens (ehemals „Fachunternehmer-Bescheinigung“) und der ausstellungsberechtigten Person in einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen.
Mit diesem konsolidierten Muster wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen des § 35c Absatz 1 Satz 1 bis 3 EStG und die Anforderungen der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt sind.
Neben der Bescheinigung durch das ausführende Fachunternehmen sind zudem Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) bescheinigungsberechtigt. Hierzu gehören
- die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassenen Energieberater,
- Energieberater und Energieeffizienz-Experten der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) und
- Personen, die gem. § 88 Absatz 1 bis 4 GEG Energieausweise ausstellen dürfen, z. B. aufgrund eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses im Bauingenieurwesen in Verbindung mit einer Schulung im Bereich des energiesparenden Bauens.
Das neue Muster für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen ist für Ausführungen zu verwenden, mit denen nach dem 31. Dezember 2024 begonnen wurde. Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen finden Sie im BMF-Schreiben weitere Erläuterungen.
Das BMF hat die Musterbescheinigung zur einfacheren Anwendung als ausfüllbares PDF-Dokument und als Word-Datei zur Verfügung gestellt.
Diese können zusammen mit dem BMF-Schreiben v. 23.12.2024 auf der Webseite des VDPM heruntergeladen werden.