Richtige Antworten zur Mitgliederumfrage „Compliance“

Herzlichen Dank für die rege Teilnahme an unserer Mitgliederumfrage zu „Compliance“ im VDPM (NL v. 21.01.2025)! Heute folgen die richtigen Antworten.

Neben der richtigen Antwort finden Sie bei den Fragen 1, 4, 5, 8 und 9 auch eine Begründung, da hier die Fragen zu einem höheren Anteil mit „weiß ich nicht“ oder falsch beantwortet wurden. Kommen Sie bei Rückfragen gerne auf uns zu.

Frage 1
Ist Ihnen der aktuelle VDPM-Compliance-Kodex (Kartellrecht) bekannt und wissen Sie, wo Sie diesen finden können? Richtige Antwort: JA.

Begründung: Die Dokumente rund um die VDPM-Compliance finden Sie zum Download im Mitgliederbereich unserer Webseite unter dem Navigationspunkt „Verbandspapiere“.

Frage 2
Ist es richtig, dass alle Mitgliedsunternehmen verpflichtet sind, kartellrechtliche Verstöße, die ihnen im Zusammenhang mit der Arbeit beim VDPM bekannt werden, beim Verband zu melden? Richtige Antwort: JA.

Frage 3
Bei einer Verbandssitzung des VDPM kommt es zu Äußerungen, die aus Ihrer Sicht kartellrechtlich bedenklich sind. Ist es ausreichend, wenn Sie dies am Tag nach der Verbandssitzung an Ihre Compliance-Abteilung bzw. Ihren Personalvorgesetzten melden? Richtige Antwort: NEIN.

Frage 4
Dürfen Sie dem Vertreter eines anderen Mitgliedsunternehmes des VDPM mitteilen, ob Sie am Statistiksystem der MIS Marktstatistik- und Informationssysteme GmbH teilnehmen? Richtige Antwort: NEIN.

Begründung: Die Teilnahme am MIS-System ist streng vertraulich. Das Bundeskartellamt hat das System nur unter der Voraussetzung freigegeben, dass vollständig anonym bleibt, welche Marktteilnehmer daran teilnehmen. Die am MIS-System teilnehmenden Unternehmen haben sich daher vertraglich zum absoluten Stillschweigen verpflichtet.

Frage 5
Dürfen Sie im Rahmen von Sitzungen des VDPM die Daten der Quartalsberichte „Mörtelproduktion Deutschland“ der B+L Marktdaten GmbH besprechen? Richtige Antwort: NEIN.

Begründung: Die B+L Markdaten sind in der Regel nicht älter drei Monate. Es handelt sich also um wettbewerbsrelevante Daten, die insbesondere die Gefahr bergen, dass auf Grundlage dieser Daten Informationen über das Marktverhalten der einzelnen Mitgliedsunternehmen ausgetauscht werden. Soweit die Daten historisch sind (d.h. in der Regel älter als 12 Monate) können sie als Grundlage für eine Besprechung herangezogen werden, da sie dann nicht mehr geeignet sind, den Wettbewerb zu beeinflussen.

Frage 6
Ist es richtig, dass die Themen, die Sie anlässlich von Verbandsveranstaltungen außerhalb der offiziellen Sitzung (z.B. beim Mittagessen oder in Sitzungspausen) mit den Vertretern anderer Mitgliedsunternehmen besprechen, nicht in den Verantwortungsbereich des VDPM fallen und daher die Compliance-Regelungen des VDPM hier nicht gelten? Richtige Antwort: NEIN.

Frage 7
Unterstellt: Sie waren im Dezember auf einer Sitzung des VDPM, haben diese aber schon früher verlassen. Danach lesen Sie das Tagungsprotokoll und stellen fest, dass dort die Äußerung eines anderen Mitgliedsunternehmens enthalten ist, wonach dieses seine gegenüber dem Handel angekündigte Preiserhöhung für das nächste Jahr auch „durchziehen“ werde. Müssen Sie hier unter Compliance-Gesichtspunkten etwas unternehmen? Richtige Antwort: JA.

Frage 8
Unterstellt: Auf einer Verbandssitzung des VDPM wird beschlossen, dass künftig alle Qualitätsrichtlinien des VDPM für Dämmstoffe für alle Mitgliedsunternehmen verbindlich sein sollen und den Mitgliedsunternehmen, die die Standards nicht einhalten, gekündigt wird. Ist das unter Compliance-Aspekten kritisch? Richtige Antwort: JA.

Begründung: Kartellrechtlich muss es jedem Mitglied freistehen, seine Wettbewerbsparameter (z.B. Qualitäten für seine Produkte) selbst festzusetzen. Der VDPM darf keine Empfehlungen aussprechen, die dazu führen, dass sich alle Mitglieder hieran orientieren und somit dasselbe Ergebnis wie bei einer Absprache zwischen den Unternehmen erreicht wird. Das wäre aber bei einer „Verbindlichkeitserklärung“ aller Qualitätsrichtlinien des VDPM der Fall.

Frage 9
Unterstellt: Auf einer Verbandssitzung des VDPM wird beschlossen, dass infolge der momentan desolaten Marktlage ein gemeinsamer „Brandbrief“ aller Mitgliedsunternehmen an die Bundesregierung verfasst werden soll, in dem diese aufgefordert wird, Lieferungen aus dem Ausland durch hohe Zölle zu unterbinden. Ist das unter Compliance-Gesichtspunkten kritisch? Richtige Antwort: NEIN.

Begründung: Eine gemeinsame Positionierung der Verbandsmitglieder zu wirtschaftspolitischen Themen, die nicht zu einer Koordination des Marktverhaltens der einzelnen Mitgliedsunternehmen führen können, ist kartellrechtlich unkritisch.