Klimakabinett: VDPM-Schnellanalyse der heutigen Beschlüsse
Seit Stunden zieht unter unserem Bürofenster die große Klimademonstration „Alles für’s Klima“ vorbei. Eine imponierende Kulisse!
In der Zwischenzeit hat uns – zunächst vertraulich aus dem Kanzleramt – das Ergebnis der nächtlichen Beratungen zu den heute gefassten Beschlüssen des Klimakabinetts erreicht. Hier eine Schnellanalyse in Kürze:
Neustart für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung: Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung wurde beschlossen und soll ab 2020 für selbstgenutztes Wohneigentum kommen. Geplant ist ein Abzug der Modernisierungskosten von der Steuerschuld in Höhe von 20% der tatsächlichen Kosten verteilt auf drei Jahre. Die Dämmung der Außenwände ist explizit erwähnt. Sicher ist, dass wir und viele andere Institutionen erheblich dazu beigetragen haben, dass die steuerliche Förderung nun so beschlossen wurde. Dennoch ist „die Kuh noch nicht vom Eis“. Wir müssen nun verstärkt dafür Sorge tragen, dass dieser Beschluss auch umgesetzt wird und nicht wieder im Bundesrat scheitert.
Keine Verschärfung der EnEV: Das Ordnungsrecht soll erst im Jahr 2023 wieder überprüft werden. Bis dahin gilt die jetzige Energieeinsparverordnung (Stand 2016) weiter. Damit folgt die Bundesregierung unserem Vorschlag. Wir hatten – zuletzt noch gegenüber der SPD-Fraktion im Bundestag – immer wieder darauf hingewiesen, dass ein überzogenes Ordnungsrecht zu einem weiteren Rückgang der energetischen Modernisierung führen würde.
Austauschprämie für Ölheizungen: Entgegen der Beteuerungen einer „technologieoffenen“ Förderung gibt es nun doch eine Abwrackprämie für alte Ölheizungen und zwar in Höhe von 40% der Kosten. Diese Förderung ist zwar nicht „technologieoffen“, aber einfach und attraktiv. Sie wird sicher eine hohe Resonanz auslösen und damit vom Thema „Dämmen“ ablenken.
Bepreisung von CO2-Emissionen: CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe sollen ab 2021 bepreist werden. Dazu wir ein Zertifikatehandel eingeführt. Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, müssen dafür ab 2021 Zertifikate kaufen. Der Preis steigt von 10 EUR pro Tonne CO2 im Jahr 2021 auf 35 EUR im Jahr 2025 an. Dadurch verteuert sich das Heizen moderat. Wir erwarten nicht, dass davon Impulse für die energetische Modernisierung ausgehen, da die Lenkungswirkung gering ist.
Senkung der Stromkosten: Strom soll im Gegenzug billiger werden, indem die EEG-Umlage sowie andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) schrittweise aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung bezahlt werden. Steigende Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollen unmittelbar zu weiteren Strompreissenkungen führen. Die Auswirkungen – vor allem auf die Unternehmen – sind noch zu prüfen.
Ein Eckpunktepapier mit den Ergebnissen aus der heutigen Sitzung des Klimakabinetts liegt uns vor und steht für unsere Mitglieder hier zum Download bereit.