Steuerliche Förderung für Einbau eines neuen Heizestrichs?

Die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum wird steuerlich gefördert. Wenn z.B. statt einer konventionellen Heizung eine Wärmepumpe eingebaut wird, können 20% der Kosten von der Steuerschuld des Haus- oder Wohnungsbesitzers abgezogen werden. Häufig erfordert die energieeffiziente Heiztechnik die Umstellung auf eine Fußbodenheizung. Dann wird auch ein neuer Estrich fällig. Aus unserer Sicht handelt es sich beim Einbau des sogenannten „Heizestrichs“ (auch: „Wärmepumpenestrich“) um eine förderfähige Maßnahme im Rahmen der energetischen Modernisierung.

Ganz sicher ist diese Auslegung allerdings nicht. Estrichleger sind in der maßgebenden Liste der zugelassenen Fachunternehmen nämlich nicht aufgeführt. Deshalb haben wir uns an das zuständige Bundesfinanzministerium gewandt und um Klärung gebeten. Wir halten unsere Mitglieder auf dem Laufenden.

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