Bundesrat beschließt Gebäudeenergiegesetz
Am letzten Freitag hat der Bundesrat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Es wird voraussichtlich zum 01.10.2020 in Kraft treten (genauer Termin noch nicht bekannt). Zusätzlich hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, in der betont wird, dass
- bei der Gebäudesanierungsstrategie die Belange der Mieter zu berücksichtigen sind und
- im Gebäudebereich Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien geschaffen werden sollen.
Dies bestätigt unsere Einschätzung, dass es politischer Konsens ist, dem Einsatz erneuerbarer Energie im Gebäudebereich mehr Bedeutung einzuräumen. Spätestens 2023, wenn das GEG wieder auf den Prüfstand kommt, sind in dieser Hinsicht weitere Impulse zu erwarten. Unsere Studie „Wärmedämmung als Türöffner für erneuerbare Energie“ bekommt vor diesem Hintergrund noch mehr Bedeutung.
Gleichzeitig ist es uns wichtig, nach Gemeinsamkeiten mit der Wohnungswirtschaft zu suchen. Der Gebäudebestand kann nur klimaneutral werden, wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen und alle Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Sowohl die Wohnungswirtschaft als auch der Deutsche Mieterbund werden bei der nächsten Überarbeitung des GEG (2023) ein gewichtiges Mitspracherecht haben. Wenn wir bis dahin einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten könnten, wäre dieser auch durchsetzbar. Die Gespräche laufen und neue Allianzen sind immer spannend!
Sobald es das GEG in einer finalen Lesefassung gibt, werden wir es unseren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Weitere Informationen: siehe unseren Newsletter vom 22.06.2020.