Brexit und Bauprodukte
In wenigen Wochen tritt Großbritannien aus der EU aus. Die Chancen auf ein Handelsabkommen sinken täglich. Was bedeutet das für Bauprodukte, die in Großbritannien in Verkehr gebracht werden sollen?
Die Regelungen Großbritanniens für das Inverkehrbringen von Bauprodukten sind kürzlich unter dem Titel „EU Exit Business Readiness: Conformity Marking of Construction Products“ veröffentlicht worden. Sie stehen hier zum Download bereit.
Danach dürfen in Europa hergestellte und CE-gekennzeichnete Bauprodukte bis zum 31.12.2021 in Großbritannien unverändert in Verkehr gebracht werden. Nicht CE-gekennzeichnete Produkte müssen bereits ab 01.01.2021 entweder durch eine Konformitätserklärung des Herstellers – oder wenn gefordert – durch ein Konformitätsverfahren einer zugelassenen UK Prüfstelle mit der „United Kingdom Conformity Assessment Mark (UKCA)“ gekennzeichnet werden. Die Verpflichtung der UKCA-Kennzeichnung gilt ab 01.01.2022 auch für CE-gekennzeichnete Bauprodukte, da die CE-Kennzeichnung in Großbritannien ab diesem Zeitpunkt nicht mehr akzeptiert wird. Informationen zur UKCA Mark finden Sie hier.
Für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Nordirland gelten abweichende Regelungen.
Das britische Normungsinstitut BSI hat erklärt, Mitglied in CEN, der europäischen Normungsorganisation, bleiben zu wollen. Europäische Normen und Standards sollen also auch zukünftig in Großbritannien Geltung erhalten. Großbritannien will die Bauprodukte-Verordnung in nationales Recht übernehmen, dabei allerdings statt der europäisch Notifizierten Stellen entsprechende UK Stellen verbindlich machen.
Weitere Informationen sind ebenfalls auf der Internetseite “Guidance Construction Products Regulation from 1 January 2021” zu finden.