Bundesförderung für effiziente Gebäude aktualisiert
Noch vor dem vollständigen Inkrafttreten wurden die drei Teile der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude vom BMWi überarbeitet. Die aktualisierten Fassungen sind unter dem Link https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html veröffentlicht worden.
In Kraft getreten ist bisher nur der Richtlinienteil für Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Die beiden anderen Teile (neue Wohn- und Nichtwohngebäude) treten erst am 1. Juli in Kraft. Die Aktualisierung war erforderlich geworden, weil es in der vorherigen Fassung zahlreiche Unklarheiten gab. Die Förderung als solche und die Höhe der Förderung bleiben unverändert.
Für den Bereich der Wärmedämmung hat sich inhaltlich nichts geändert. Die Information in unserer Broschüre „Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ ist nach wie vor aktuell (Download hier).