Time-out für KfW Förderprogramme

Vor wenigen Stunden hat die KfW Bank gemeinsam mit dem Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegeben, dass mit sofortiger Wirkung keine Anträge mehr im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden können. Schon jetzt liegen mehr Anträge vor als gefördert werden können.

Das für uns wichtige Förderprogramm (Zuschüsse) für Einzelmaßnahmen im Bestand ist davon nicht betroffen. Es wird nach wie vor über die BAFA abgewickelt. Ebenfalls nicht betroffen ist die steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen.

Der Stopp der KfW Bank betrifft somit im Wesentlichen den Bereich „Neubau“. Das im November 2021 angekündigte Ende der EH55-Neubauförderung hat zu einem „Run“ auf die Förderung geführt. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Da diese Bauprojekte noch vor der Ausführung stehen, wird sich der Förderstopp voraussichtlich erst in den nächsten beiden Jahren auswirken.

Unser dringendes Anliegen muss es nun sein, die Förderung für energetische Maßnahmen im Bestand aufrechtzuerhalten und für die Zukunft sinnvoll zu gestalten. Dazu gehört die Vermeidung unwirtschaftlicher Anforderungen, mit denen die energetische Modernisierung unnötig verteuert wird. Das bedeutet: Die Förderung muss sich darauf konzentrieren, dass möglichst viele Bestandsgebäude mit einer Wärmedämmung versehen werden, damit sie anschließend „Niedertemperatur-ready“ sind und mit erneuerbarer Energie beheizt werden können.

Weitere Informationen unter
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html

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